Datum/Uhrzeit
09. 04. 2024
16:00 - 18:30

Ort
Stadtcasino Winterthur


Effizienzsteigerungen für Elektrizitätslieferanten – Neue Verpflichtungen und Chancen

Inhalt: Das Parlament legt im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien das Ziel fest, bis 2035 mit Effizienzmassnahmen 2 TWh einzusparen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Parlament ein neues Instrument für die Stromeffizienz eingeführt: Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten. Elektrizitätslieferanten erhalten neu eine Zielvorgabe, um die Effizienz bei der Verwendung von Strom zu steigern. Die Zielvorgabe erreichen sie durch die Umsetzung von verschiedenen Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz. Konkret müssen die Elektrizitätslieferanten nachweisen, dass bei bestehenden Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Massnahmen für die Stromeffizienz umgesetzt wurden – etwa an bestehenden elektrischen Anlagen, Geräten oder Fahrzeugen. Elektrizitätslieferanten sind somit künftig in zwei separaten Geschäftsbereichen oder Märkten tätig: Dem Markt des Stromverkaufs und dem Markt der Effizienzdienstleistungen. Dabei schränkt die Zielvorgabe für Effizienzsteigerungen den Stromverkauf explizit nicht ein. Elektrizitätslieferanten können weiterhin unbeschränkt Strom verkaufen. Sie erhalten aber ein neues Marktfeld: Die Effizienzdienstleistungen

Referat Dr.Paul Stadler, BfE

Paul Stadler – Energy Efficiency Specialist – Swiss Federal ... 

Anmeldung